Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu ist der Kampf.
(Rudolf von Ihering - Der Kampf ums Recht)
Leistungen
Wir stehen Ihnen als kompetenter und engagierter Dienstleister zur Seite
vom Arbeitsrecht über Mietrecht bis zum Zwangsvollstreckungsrecht
Grundsätzliches
Das Tätigkeitsfeld der Anwaltskanzlei van Triel umfass die Beratung, aussergerichtliche Interessenvertretung, die Prozessführung und Verteidigung bei Gerichten, weiterhin die Umsetzung von Titeln im Wege der Zwangsvollstreckung. Unser Augenmerk richtet sich dabei stets auf das persönliche und wirtschaftliche Interesse der Mandanten. Der Mandant und die Lösung des Falls stehen bei uns im Mittelpunkt. Rechtsanwalt van Triel bietet Ihnen kompetente, umfassende und effiziente Hilfe. Langjährige Berufserfahrung, eine zusätzliche kaufmännische Berufsausbildung, engagierte Interessenvertretung und Kompetenz im Recht gewährleisten eine fundierte Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Vertretung und Prozessführung erfolgt bundesweit vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten. Weiterhin bei den Arbeits-,Verwaltungs- und Sozialgerichten in allen Instanzen.
Unter guter Dienstleistung verstehen wir, Zeit für Ihr individuelles Anliegen zu investieren, Ihnen Chancen und Risiken des Rechtsfalls aufzuzeigen, um zielführende Strategien und Handlungsalternativen zu entwickeln.
Die Anwaltskanzlei van Triel ist vornehmlich für ihre Mandanten in folgenden Bereichen tätig:
Arbeitsrecht, Arbeitsgerichtsprozess
Das Arbeitsrecht spielt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine grosse Rolle. Rechtsanwalt van Triel bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern kompetente anwaltliche Beratung, Interessenvertretung und Prozessführung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir prüfen und verfassen Arbeitsverträge und Aufhebungsvereinbarungen. Die Anwaltskanzlei van Triel erstellt gerichtsfeste Abmahnungen. Wir stehen Ihnen bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen zur Verfügung Sollten Sie eine Kündigung erhalten wird empfohlen, sich sofort an Rechtsanwalt van Triel zu wenden. Unter Umständen muss eine relativ kurze Frist eingehalten werden, sonst wird die Kündigung wirksam. Weiterhin bei vergleichsweisen Aufhebungen von Arbeitsverhältnissen, die meist Abfindungen, Urlaubsvergütungen und Arbeitszeugnisse umfassen. Zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn, wir werden für Sie tätig. In Arbeitsverträgen sind oft Ausschlussfristen vereinbart, Nach Ablauf der Frist kann Ihr Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Sie sollten also unverzüglich die anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Betäubungsmittelstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Straftaten im Zusammenhang mit Drogen
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz spielen im Grenzgebiet Deutschland / Niederlande eine erhebliche Rolle. Die Verteidigung in solchen Strafverfahren gehört zum Alltag von Rechtsanwalt van Triel. Insoweit spielen. Tatbestände wie Eigenverbrauch, Handeltreiben und, Einfuhr eine grosse Rolle. Auch die Einstufung als Kurier und der Begriff der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln sind häufig vorkommende Themen., Grosse Bedeutung hat für verurteilte Täter auch die Frage von Therapie, Strafmilderung oder Absehen von Strafe.
Bussgeldsachen, Bussgeldbescheid, Bussgeld und Ordnungswidrigkeiten
Bussgeldverfahren können im öffentlichen Recht aufgrund diverser Gesetze von Behörden eingeleitet werden. Als Beispiele werden hier genannt das Ordnungswidrigkeitengesetz, das Strassenverkehrsgesetz, das Jugendschutzgesetz, das Tierschutzgesetz und das Gaststättengesetz.. Diese Beispiele stellen nur einen geringen Auszug der gesetzlichen Möglichkeiten dar. Die Behörde erlässt nach Anhörung des Betroffenen einen Bussgeldbescheid. Bereits im Stadium der Anhörung sollten Sie Rechtsanwalt van Triel mit der Beratung und der Verteidigung beauftragen, damit nach Akteneinsicht und Abgabe einer Stellungnahme bereits eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann. Eine Beauftragung ist selbstverständlich auch nach dem Erlass des Bussgeldescheides und auch später im gerichtlichen Verfahren zu jeder Zeit möglich. Je früher Sie uns beauftragen, umso besser. So können Fehler vermieden werden. Gegen den Bussgeldbescheid kann fristwahrend Einspruch eingelegt werden. Sollte die Behörde das Verfahren nach Abgabe einer Stellungnahmen nicht einstellen, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren einleitet.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt die privatrechtliche Nachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Es umfasst die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge. Beispiele dafür sind Testamente, Verfügungen von Todes wegen und Vermächtnisse. Bei Überschuldung des Nachlasses sollte die Erbschaft ausgeschlagen werden.
Haftpflichtrecht
Das Haftpflichtrecht betrifft den Schutz des Geschädigten bei Schadensersatzansprüchen gegen den Ersatzpflichtigen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Wir sind gerne bereit, Ihre Ansprüche geltend zu machen und zu verfolgen.
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte und Fallkonstellationen, die mit einer Immobilie, also einem bebauten oder unbebauten Grundstück, zusammen hängen. Wer Immobilien baut, kauft, verkauft oder vermittelt, hat es mit Immobilienrecht zu tun,
Inkasso und Forderungsmanagement / Forderungseinzug für gewerbliche und private Auftraggeber / Anwaltsinkasso
Sie haben Aussenstände. Rechtsanwalt van Triel aus Goch vertritt Sie bei Inkassofällen. Wir setzen Forderungen von Unternehmen,Freiberuflern und Privatpersonen durch. Vornehmlich Rechtsanwälten stehen, als Organ der Rechtspflege, im Bereich Inkasso zahlreiche Lösungsmöglichkeiten zur Realisierung Ihrer Forderungen zur Verfügung. Wir arbeiten kompetent, zuverlässig und seriös. Wir bieten Ihnen Lösungen für Ihr Problem. Im Bereich Inkasso übernehmen wir die Beitreibung Ihrer Forderungen und entlasten, beziehungsweise ersetzen, Ihr eigenes Mahnwesen. Wir verfügen auf diesem Gebiet über Erfahrungen von mehr als 28 Jahren. Im Rahmen des Forderungsmanagements und Inkassos werden Sie bereits vor Fälligkeit Ihrer Forderung, beispielsweise über die rechtlich richtige Ausgestaltung Ihrer Rechnungen und Mahnungen begleitet. Sollte Ihre Rechnung nach Fälligkeit und Mahnung nicht vollständig oder gar nicht ausgeglichen werden, sollten Sie die Sache an uns abgeben. Beim Inkasso wird die Anwaltskanzlei van Triel den Schuldner aussergerichtlich zur Zahlung auffordern, in Absprache mit Ihnen Verhandlungen mit dem Schuldner führen, um gegebenenfalls gerichtsfeste Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Titulierung der Forderung herbeigeführt, Beispiele für solche Titel sind Vollstreckungsbescheide oder Urteile. Sollte alsdann immer noch nicht gezahlt werden, wird im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner vorgegangen. Wir behalten dabei vornehmlich Ihre wirtschaftliches Interesse im Auge und sprechen die Vorgehensweise mit Ihnen ab. Die Sicherung bestehender Forderungen und deren Durchsetzung bei nicht Zahlungsbereiten, oder Schuldnern mit Liquiditätsproblemen, steht im Fordergrund. Wenn das Inkasso in einen gerichtlichen Rechtsstreit übergeht, werden Sie weiterhin von uns vertreten. Der gesamte Vorgang bleibt, was wichtig ist, in einer qualifizierten Hand. Sobald Sie uns die relevanten Unterlagen überlassen haben, brauchen Sie sich um nichts mehr kümmern.
Jugendstrafrecht, Jugendstrafsachen, Jugendgericht, Jugendgerichtsverfahren, Verteidigung
Hier geht es um die Strafbarkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden. Das Jugendgerichtsgesetz enthält Besonderheiten gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht. Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind strafunmündig. Das Jugendstrafrecht findet immer bei Jugendlichen Anwendung, das sind Personen, die Zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren. Bei Heranwachsenden, das sind Personen, die zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre alt sind, wird vom Gericht der persönliche Reifegrad des Täters überprüft. Bei unreifen Perönlichkeiten wird das Jugendstrafrecht angewendet, ansonsten das Erwachsenenstrafrecht. Zuständig für die Aburteilung von Jugendlichen sind die Jugendgerichte. Rechtsanwalt van Triel übernimmt die Beratung und Strafverteidigung ausserhalb und innerhalb von Jugendgerichtsverfahren.
Kaufvertragsrecht, Kaufvertrag, Gewährleistung
Kaufverträge sind Austauschverträge, die auf Übereignung einer Kaufsache gegen Zahlung des Kaufpreises gerichtet sind. Das Kaufvertragsrecht ist ein Teil des Bürgerlichen Rechts. Auf den Handelskauf findet finden die Regeln des Handelsrechts Anwendung. Die Vertragsverletzungen sind im Gesetz geregelt. Es wird zwischen Rechts- und Sachmängelgewährleistung unterschieden. Rechtsanwalt van Triel berät und vertritt Sie im Kaufvertragsrecht.
Mietrecht, Mietstreitigkieten, Mietsachen
Rechtsanwalt: van Triel berät und vertritt Vermieter und Mieter in mietrechtlichen Angelegenheiten. Beispielsweise werden Miet- oder Pachtverträge und Gewerbemietverträge geprüft, oder, ausgerichtet auf die speziellen Bedürfnisse, gefertigt. Die Anwaltskanzlei van Triel berät und vertritt Sie bei Kündigungen, Räumungsklagen und der Geltendmachung von Mietrückständen, Abmahnungen. Das gilt gleichermassen bei Einforderung von Eigenbedarf und die Interessenvertretung bei der Geltendmachung von Mängeln der Mietsache und Mietminderung. Für Prozesse im Mietrecht ist das Amtsgericht der Belegenheit der Sache örtlich zuständig. Das bedeutet zum Beispiel für Mietstreitigkeiten in Goch und im Kreis Kleve, dass das Amtsgericht Kleve, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, zuständig ist.
Pachtrecht
Rechtsanwalt van Triel berät und vertritt Sie in Pachtangelegenheiten. Ein Pachtverhältnis kann, anders als ein Mietvertrag, nicht nur über Sachen, sondern auch über Rechte geschlossen werden. In einem Pachtvertrag wird in der Regel neben dem Gebrauch von Sachen und Rechten auch die Ziehung von Früchten gestattet Die Pacht kann auch am Ertrag oder am Umsatz ausgerichtet werden. In einem Pachtvertrag kann beispielsweise die Nutzung von Gaststätten, Ländereien und Unternehmen, wie auch entgeltlich die Nutzung von Software, geregelt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei van Triel.
Privates Baurecht, Baurecht
Sie haben ein Bauvorhaben. Es gibt Streitigkeiten mit Handwerkern oder Bauunterehmen. Rechtsanwalt van Triel berät und vertritt Sie aussergerichtlich und gerichtlich. Bei Baumängeln kann beispielsweise ein gerichtliches Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln eingeleitet werden, welches später im Hauptsacheverfahren zu Beweiszwecken genutzt werden kann.
Schadensersatzrecht
Das Schadensersatzrecht behandelt den Ausgleich eines Schadens der dem Geschädigten durch einen Umstand erwachsen ist, der vom Ersatzpfilchtigen zu vertreten ist. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz kann sich aus Vertragsverletzungen, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und insbesondere auch aus unerlaubten Handlungen und aus Gründen der Gefährdungshaftung ergeben. Sollten Sie einen Schaden erlitten haben, werden wir gerne für Sie tätig.
Scheidungen, Ehescheidungen
Rechtsanwalt van Triel vertritt Sie bei Ehescheidungen. In den meisten Fällen ist dabei zwingend gleichzeitig auch der Versorgungsausgleich durchzuführen.
Strafrecht, Strafsachen, Strafverteidigung, Erwachsenenstrafrecht
Bereits in dem Stadium, dass gegen Sie ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, Sie einen Strafbefehl erhalten, oder Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wird, sollten Sie sich an die Anwaltskanzlei van Triel wenden. Selbstversuche der Verteidigung im Vertrauen auf Gerechtigkeit sollten Sie unterlassen. Im Rahmen der Strafverteidigung muss jemand für Sie arbeiten, der sich im Strafrecht und in der Strafprozessordnung auskennt. Rechtsanwalt van Triel berät und verteidigt Sie bei den Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise der Polizei, der Staatsanwaltschaft und später auch bei den Gerichten. Soweit nicht bereits geschehen, werden wir für Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht geltend machen, um alsdann im Wege der Akteneinsicht zunächst Klarheit über den Stand der Ermittlungen und über die Beweismittel zu gewinnen. Wir werden auch bei Haftbefehlen, Berufungs- und, Revisionsverfahren tätigt. Gleichfalls bei Fällen, welche die Strafvollstreckung oder Bewährungsfragen betreffen. Rechtsanwalt van Triel wird auch für Sie als Verletzten- oder Zeugenbeistand tätig. Sollten Sie eine Strafanzeige erstatten wollen, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Es werden selbstverständlich auch Pflichtverteidigungen übernommen.
Vereinsrecht
In Fragen der Vereinsgründung, sowie der Verfassung einer Vereinssatzung, steht Ihnen Rechtsanwalt van Triel beratend und unterstützend zur Verfügung. Das gilt auch für Fragestellungen, die den Vorstand, die Mitgliederversammlung, oder Vereinsversicherungen betreffen.
Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bussgeldverfahren, Bussgeldbescheid
Dies sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsverletzungen und Parkverstösse, Dazu gehören gleichfalls Rotlichtverstösse (Ampel), Überholen im Überholverbot, Fehler beim Fahrstreifenwechsel, Verstösse wegen Abstandsunterschreitung und viele Tatbestände mehr. Häufig gilt es für Arbeitnehmer und Selbständige ein durch Bussgeldbescheid festgelegtes Fahrverbot zu vermeiden. Hier kann durch Rechtsanwalt van Triel Einspruch eingelegt werden, um in Härtefällen eine Aufhebung des Fahrverbotes gegen Erhöhung des Bussgeldes zu erreichen. Wir beraten und verteidigen Sie in diesen Verfahren. Wir sind stets bemüht, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht, Verkehrsunfall, Verkehrszivilrecht, Unfallregulierung
Täglich nehmen wir am Strassenverkehr als Autofahrer, Fahrer von Krafträdern und Fahrrädern, zu Fuss, oder in anderer Weise teil. Verkehrsunfälle sind dabei weder vorhersehbar noch in jedem Falle vermeidbar. Rechtsanwalt van Triel übernimmt für Sie die Beratung, Geltendmachung und gesamte Abwicklung Ihrer Schäden mit den beteiligten Versicherungsgesellschaften. Bei einem Verkehrsunfall spielen auch Fragen eines Mietwagens oder des Nutzungsausfalls eine Rolle., Bei Personenschäden wird gegebenenfalls ein angemessenes Schmerzensgeld geltend gemacht. Zahlt die Versicherung nicht, wird bei Erfolgsaussicht ein Rechtsstreit für Sie geführt. Hierbei kann es von Vorteil sein, wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist. In allen Bereichen der Unfallregulierung werden Ihre Interessen, sowohl aussergerichtlich gegenüber dem Unfallverursacher und der dahinter stehenden Haftpflichtversicherung, als auch in den darauf folgenden gerichtlichen Verfahren, kompetent und professionell vertreten. Rechtsanwalt van Triel wird für Sie auch bei Verkehrsunfällen mit Auslandsberührung tätig. Sei es in Fällen in denen ausländische Fahrzeuge in Deutschland, oder bei Verkehrsunfällen, in denen deutsche Fahrzeuge im Ausland, beispielsweise in den Niederlanden, beteiligt sind.
Verkehrsstrafrecht, Verkehrsstrafsachen, Strafverteidigung
Hier handelt es sich um Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Als Beispiele können unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung genannt werden., Dazu zählen auch Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und zwar unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss, sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und die, vorläufige, beziehungsweise endgültige. Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Rechtsanwalt van Triel verteidigt Sie in diesen Verfahren gerichtlich und aussergerichtlich.
Versicherungsrecht, Auseinandersetzungen mit Versicherungsgesellschaften
Hier geht es um Auseinandersetzungen des Kunden mit seinen privaten Versicherungsgesellschaften, beispielsweise bei einer Ablehnung der Leistungspflicht oder Obliegenheitsverstössen. Rechtsanwalt van Triel, der vor seinem Studium auch eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann (IHK) absolviert hat, wird hier für Sie beratend, aussergerichtlich und gerichtlich tätig. Das gilt auch für die Abwehr von Regressansprüchen, beispielsweise des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers wegen Trunkenheitsfahrten. Bei Rechtsauseinandersetzungen mit Versicherungsgesellschaften spielen neben den allgemeinen Gesetzen, das Versicherungsvertragsgesetz und insbesondere auch die. Versicherungsbedingungen eine Rolle.
Vertragsrecht
Wir überprüfen und gestalten Verträge in verschiedenen Rechtsgebieten. Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen werden dabei individuell berücksichtigt. Auch bei Kündigung, Anfechtung, Rücktritt und Widerruf von Verträgen werden wir für Sie tätig.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht betrifft die Regelung der Beziehungen zwischen Bürger und staatlicher Verwaltung. Wird von der Behörde beispielsweise ein anfechtbarer Verwaltungsakt erlassen, kann dagegen ein Widerspruchsverfahren zur Überprüfung der Entscheidung eingeleitet werden, Wird dem Begehren des Bürgers nicht abgeholfen, muss ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht durchgeführt werden. Rechtsanwalt van Triel vertritt Sie beratend, aussergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten. Rechtsanwalt van Triel studierte Verwaltungsrecht unter anderem an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
Werkvertragsrecht
Der Im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in welchem sich der Unternehmer, zum Beispiel ein Handwerker, Bauunternehmer, Reparaturbetrieb, Dachdecker, verpflichtet, für den Besteller ein Werk herzustellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Besteller, eine Vergütung zu entrichten. Die Vergütung ist in der Regel erst nach Abnahme des Werkes zu leisten. Rechtsanwalt van Triel berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um den Werkvertrag.
Wirtschaftsrecht, Handelsrecht
Hier geht es um die Beratung und Vertretung von Freiberuflern, Gewerbetreibenden, klein- und mittelständigen Unternehmen in verschiedenen Rechtsgebieten. Die Anwaltskanzlei van Triel wird erforderlichenfalls für Sie auch in gerichtlichen Verfahren tätig. Wir vertreten das Konzept der ausgelagerten Rechtsabteilung.
Zivilrecht, Zivilprozessrecht
Das Zivilrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschrieben. Das Zivilrecht umfasst die Rechtsvorschriften, die die Rechtsbeziehungen von privaten Personen regeln. Es umfasst beispielsweise das Schadensersatzrecht, das Mietrecht, das Vertrags- und das Verbraucherrecht, Dazu gehören weiterhin das Haftpflichtrecht und Erbrecht, Die Anwaltskanzlei van Triel bearbeitet Fälle aus dem Werkvertrags-, Dienstvertrags, Bürgschafts- und, Pachtrecht, Nicht zuletzt ist Rechtsanwalt van Triel im Bereich der, Beitreibung von Rechnungen und Forderungen tätig,
Zwangsvollstreckung
Hier geht es im Wesentlichen um die Beitreibung gerichtlich oder anderweitig titulierten Ansprüche der Mandanten. Beispielsweise wird der Gerichtsvollzieher mit der, Pfändung beauftragt. Für den Fall der Erfolglosigkeit kann die Abnahme der Vermögensauskunft, gegebenenfalls mit Haftbefehl, beantragt werden. Rechtsanwalt van Triel ist Bereich der Zwangsvollstreckung tätig. Zu den Aufgaben zählen auch die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsen, Zwangsversteigerungsanträge und Eintragungen in die Insolvenztabelle. Wichtig ist auch die Schuldnerermittlung, um Schuldner mit unbekanntem Aufenthalt habhaft zu werden.